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Garantieverträge im Allgemeinen

Die Stiftung Energieeffizienz stellt Entwürfe für Garantieverträge für Wärmepumpen und Solaranlagen sowie Informationen zur Biomasseanlagen zur Verfügung und fungiert auf Nachfrage als Schiedsstelle.

Garantieverträge sind ein Instrument zur Qualitätssicherung energetischer Anlagen, indem ein Vertrag zwischen dem Investor (Betreiber) und dem Anbieter (auch ARGE) von Anlagen geschlossen wird. Der Anbieter, oder eine ARGE, garantiert z.B. einen zuvor vertraglich festgelegten jährlichen Anlagenenergieertrag. Garantieverträge sind nicht zu verwechseln mit der gesetzlich geregelten Gewährleistung, die ungeachtet eines Garantievertrages bestehen bleibt.

Garantieverträge oder Leistungsgarantien sind in der professionellen Energiewirtschaft und der Industrie Standard. In der Wohnungswirtschaft werden für solarthermische Anlagen (vgl. GSR = Guaranteed Solar Results) Garantieverträge bisher von innovativen Marktteilnehmern eingesetzt. Bei Wärmepumpen sind verbindliche Leistungsgarantien erst vereinzelt zu finden, obwohl viele Hersteller mit hohen Jahresarbeitszahlen werben.
Garantieverträge liegen im Interesse des Verbrauchers, daher empfiehlt z.B. die Verbraucherzentrale NRW für Wärmepumpenanlagen eine Effizienzgarantie einzufordern. Die Verträge fordern eine besondere Professionalität und Aufmerksamkeit bei der Planung, Ausführung und Inbetriebnahme. Garantieverträge können den Interessen von Industrie und Handwerk entgegenwirken, teilweise werden im Markt unzureichende Garantien angeboten. Rechtssichere und faire Garantieverträge sind eindeutig und erfüllbar zu gestalten.

Zuständigkeiten bei Garantieverträgen

Zuständigkeiten bei Garantieverträgen: Bauherren und Garantiegeber (Handwerker, oder ARGE) halten Zielwerte in einem verbindlichen Garantievertrag fest und kontrollieren sie.

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