Solarthermische Anlagen stellen z.B. im Mehrgeschoßwohnbau für Neubau und für Sanierungen ein großes, und bislang weitgehend ungenutztes Potential zur dauerhaft kostenlosen und umweltschonenden Energieversorgung dar. Garantieverträge für Solaranlagen setzen hier an mehreren Punkten an. Durch die Garantie eines Mindestertrags wird Investoren wirtschaftliche Sicherheit gewährt. Solare Erträge werden zu einer kalkulierbaren Größe. Ertragsgarantien fordern zudem von Planern und Ausführenden, aufgrund der Haftungsverpflichtungen, ein hohes Maß an Qualität.
Durch die Verträge wird sichergestellt, dass die technischen Potentiale umgesetzt werden. Denn an der Effizienz von, entsprechend dem Stand der Technik ausgeführten, solarthermischen Anlagen besteht kein Zweifel mehr.
Die fünf wichtigsten Punkte des Vertrags sind bei solarthermischen Anlagen eine präzise Definition des Wärme- oder des Warmwasserverbrauches, die Angabe des garantierten Ertrags, die Definition der Messung, die Frist für die Bilanzierung des Ertrags und der Entschädigungsmodus. Garantieverträge sind durch Betreiber einzufordern.
Gerne senden wir Ihnen einen Entwurf für einen solaren Garantievertrag per Email zu.
Eine juristische Einzelfallprüfung wird empfohlen. Über Erfahrungsberichte zu eingesetzten Garantieverträgen freuen wir uns.
Zahlreiche Solaranlagen zeigen schleichende oder plötzliche Ertragseinbußen oder von Beginn an fehlende Erträge, ohne dass dies durch Bauherren bemerkt bzw. quantifiziert wird. Zur Sicherstellung des bestimmungsgemäßen Betriebs stellt die Stiftung Energieeffizienz Garantieverträge zur Verfügung und fungiert auf Nachfrage als Schiedsstelle.