Die fehlenden Abschlüsse von Garantieverträgen für Wärmepumpen sind überraschend, da der Verkauf in Deutschland in den letzten Jahren stark zugenommen hat. Eine zuverlässige Messung des Ertrages bei Wärmepumpen ist vergleichsweise einfach und kostengünstig. Neben dem erforderlichen separaten Stromzähler für die Wärmepumpe und die Hilfsenergie, der aber meist aufgrund der Sondertarife der EVU für Wärmepumpen sowieso vorhanden ist, ist lediglich ein Wärmemengenzähler erforderlich. So kann die Effizienz einer Wärmepumpe über die Jahresarbeitszahl (JAZ) gemessen werden. Die JAZ ist das Verhältnis von Wärmeertrag zu Stromeinsatz.
Empfohlene Mindest- und Zielwerte liefert z.B. die DIN EN 15450, welche als Richtwerte angesehen werden können. Hersteller nennen aber teilweise deutlich höhere Werte. Mittels Garantieverträgen können die angegebenen Werte schriftlich verbindlich zugesagt werden. Die fünf wichtigsten Punkte des Vertrags sind bei Wärmepumpen eine präzise Definition des Wärme- oder des Warmwasserverbrauches, die Angabe der Jahresarbeitszahl, die Definition der Messung, die Frist für die Bilanzierung des Ertrags und der Entschädigungsmodus. Positiver Nebeneffekt ist, wie bei allen Technologien, die Möglichkeit der Entscheidung aufgrund realistischer Einschätzungen der Zielwerte und Planungsannahmen. Garantieverträge sind durch den Betreiber einzufordern.
Gerne senden wir Ihnen einen Entwurf für einen Wärmepumpen-Garantievertrag per Email zu.
Eine juristische Einzelfallprüfung wird empfohlen. Über Erfahrungsberichte zu eingesetzten Garantieverträgen freuen wir uns.
Damit die Effizienz nicht kopfsteht: Unsere unabhängigen Untersuchungen für MFH zeigen, dass nicht qualitätsgesicherte Wärmepumpen durchschnittlich überhöhte Heizkosten von
3 EUR/m²a bedingen. Auch Umweltziele lassen sich ohne verbindliche Fixierung und Kontrolle nicht erreichen: Hierzu stellt die Stiftung Energieeffizienz Garantieverträge zur Verfügung und fungiert auf Nachfrage als Schiedsstelle.